Wegfall der Corona-Maßnahmen an Schule – Umgang mit Flüchtlingen aus der Ukraine

Obwohl ab dem 21.03.2022 ein Großteil aller Corona-Maßnahmen laut Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wegfallen, wird es in Niedersachsen eine Übergangsregelung bis zum Beginn der Osterferien geben. Bis dahin bleibt es dabei, dass man sich dreimal pro Woche testen und eine Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz tragen muss. Nach den Osterferien entfallen die meisten Regelungen.

Direkt nach den Ferien gilt auch wieder das “Sicherheitsnetz” in Bezug auf das Testen: Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich dann täglich an acht Schultagen testen (20.-29.04.2022). Ab dem 02.05.2022 wird den Schülerinnen und Schülern dann die Möglichkeit eingeräumt, sich weiter – dann aber freiwillig – dreimal die Woche testen zu können. Mit Beginn des Unterrichts nach den Osterferien entfällt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Wer jedoch möchte, kann die Maske – dann aber auch freiwillig – weiter tragen. Weitere Regelungen im Schulbereich sind in der unteren Grafik ausgeführt.

Des Weiteren gibt es Informationen zum Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine. Neben dem weiteren Vorgehen im Sinne der Corona-Pandemie, geht der Kultusminster in seinem Schreiben auf diese beiden Themenblöcke ein.