Schulordnung

Wir – alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrerinnen und Lehrer und alle Personen, die in unserer Schule beschäftigt sind – bilden eine Gemeinschaft, in der wir uns nur dann wohlfühlen können, wenn wir die festgeschriebenen Rechte und Pflichten einhalten.

Deshalb haben wir folgende Regeln zu beachten:

I. MITEINANDER UMGEHEN

  1. Alle Schülerinnen und Schüler sind gleichberechtigt.
  2. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und darauf, angehört zu werden.
  3. Wir hören einander zu und achten die Meinung anderer.
  4. Bei demokratischen Abstimmungen halten wir uns an das Ergebnis.
  5. Wir unterlassen körperliche und seelische Gewalt und lösen Konflikte friedlich.
  6. Wenn jemand Hilfe braucht, unterstützen wir ihn. Die Stärkeren helfen den Schwächeren.
  7. Wir achten das Lern- und Ruhebedürfnis aller Personen an unserer Schule. Diese Regel gilt auch für den Bereich der Verwaltung.
  8. Werden Einrichtungen der Schule verändert, entscheiden die zuständigen Gremien mit.
  9. Der Unterricht und alle anderen Veranstaltungen beginnen und enden pünktlich.

II. UMGANG MIT SACHEN

  1. Wir reduzieren Müll und alles, was unsere Umwelt belastet.
  2. Wir halten unseren Arbeitsplatz, unseren Klassenraum und die Schule sauber.
  3. Der wöchentliche Reinigungsdienst wird von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern organisiert.
  4. Wir gehen sorgsam um mit den persönlichen Sachen anderer und dem schulischen Eigentum, nehmen nichts weg und zerstören nichts. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten müssen wir oder unsere Erziehungsberechtigten den Schaden wiedergutmachen.

III. BEGINN UND PAUSENREGELN

  1. Das Schulgebäude wird um 07.00 Uhr geöffnet.
  2. Die Pausenregelung wird wie folgt festgelegt:
    In den großen Pausen (09.05 – 09.25 Uhr und 11.00 – 11.15 Uhr) stehen den SuS die untere Pausenhalle und der Pausenhof und bei trockenem Wetter auch die Rasenflächen zur Verfügung. Während der Regenpasuen können die SuS im gesamten Schulgebäude bleiben, nicht jedoch in den Klassen- und Fachräumen.
    In den Freistunden halten sich die Schülerinnen und Schüler in der unteren Pausenhalle auf. Kleine Pausen während einer Doppelstunde werden von der Lehrkraft variabel gesetzt, sind aber keine Hofpausen.
  3. Alle, groß oder klein, dürfen die Spielangebote im Schulgebäude und auf dem Schulhof nutzen.
  4. Jeder, der am Kiosk etwas kaufen möchte, stellt sich ans Ende der Warteschlange.
  5. Bei Nachmittagsunterricht und Schulveranstaltungen an Nachmittagen warten die Schülerinnen und Schüler vor den vereinbarten Räumen auf die verantwortliche Lehrkraft.

IV. VERBOTE

  1. Alle Waffen sind gefährlich! Es besteht absolutes Verbot, Waffen und deren Nachbildungen in die Schule hineinzutragen. Auch Reizgasbehälter, Knallkörper u.ä. gehören dazu.
  2. Rauchen (auch E-Zigaretten), Alkoholgenuss und der Konsum von Drogen sind in der Schule auf dem gesamten Schulgelände verboten (gem. Erlass des MK vom 03.06.2005, SVBl., Heft 7, Juli 2005, S. 351). Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren gilt dieses Verbot bereits für das Mitbringen von Tabakwaren und E-Zigaretten. Darüber hinaus ist auch das Mitbringen und der Konsum von Energy-Drinks für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren verboten.
  3. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit, in den Pausen und in Freistunden ist nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft möglich. Hallenbad, Turnhalle und Sportplätze dürfen nur zu Unterrichtszwecken betreten werden.
  4. Das Betreten des Fahrradstandes ist nur dann gestattet, wenn die Fahrräder abgestellt bzw. diese vom Eigentümer abgeholt werden.
  5. Das Spielen mit und um Geld ist untersagt.
  6. Ein fahrlässiges oder missbräuchliches Auslösen eines Feueralarms (Feuermelder) bringt alle in der Schule Anwesenden in höchste Gefahr und ist daher verboten.
  7. Unbefugter Aufenthalt auf den Toiletten – hier besonders zwecks Rauchens – ist verboten.
  8. Der Aufenthalt im Verwaltungstrakt ist nur dann gestattet, wenn er dringend erforderlich ist.
  9. Gewaltanwendungen jeglicher Art während des Unterrichts, in den Pausen, Freistunden und auf dem Schulweg gehören nicht zu den Möglichkeiten, Konflikte zu lösen. Gewalttätigkeiten sind grundsätzlich verboten!
  10. Schülerinnen und Schülern ist der Gebrauch von Mobiltelefonen (Smartphones/Smartwatches), Multimediageräten und ähnlichen Geräten auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Mitgeführte Geräte müssen ausgeschaltet und außer Sicht aufbewahrt werden. Nach Absprache mit der Lehrkraft kann für unterrichtliche Zwecke im Unterrichtsraum von dieser Regelung abgewichen werden.

Es liegt an uns, die Regeln mit Leben zu erfüllen. Sie sollen die Grundlage für unser gemeinsames schulisches Miteinander sein. Falls sich die eine oder andere Regel als nicht sinnvoll erweist, werden wir gemeinsam überprüfen, ob eine Änderung notwendig ist. Alle an der Schule beschäftigten Personen sind den Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt.